Hier weiterlesen: https://umweltberatung-luzern.ch/neophytensack
Wer ist zuständig in den Gemeinden? kontaktpersonen-in-den-gemeinden
Was ist neu verboten? Mit der Anpassung der Freisetzungsverordnung werden neu 53 Neophytenarten verboten. Auch der in Gärten omnipräsente und im Wald bereits vielerorts verbreitete Kirschlorbeer darf ab dem 1. September 2024 nicht mehr verkauft werden:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-100244.html
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